ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Impuls Mediendesign gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Impuls Mediendesign ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote von Impuls Mediendesign sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei Impuls Mediendesign gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Impuls Mediendesign als angenommen, sofern Impuls Mediendesign nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Impuls Mediendesign für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Impuls Mediendesign ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält Impuls Mediendesign ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen von Impuls Mediendesign, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Impuls Mediendesign.
Alle von Impuls Mediendesign erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von Impuls Mediendesign sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Impuls Mediendesign schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Impuls Mediendesign den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von Impuls Mediendesign, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Impuls Me-diendesign eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich an Impuls Mediendesign zurückzustellen.
4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht Impuls Mediendesign ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Impuls Mediendesign für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Impuls Mediendesign nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Impuls Mediendesign, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Impuls Mediendesign. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Impuls Mediendesign zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Impuls Mediendesign gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Impuls Mediendesign berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Impuls Mediendesign nicht zulässig.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von Impuls Mediendesign einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Impuls Mediendesign und können von Impuls Mediendesign jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Impuls Mediendesign darf der Kunde die Leistungen von Impuls Mediendesign nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von Impuls Mediendesign durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Impuls Me-diendesign und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Impuls Mediendesign, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Impuls Mediendesign erforderlich. Dafür steht Impuls Mediendesign und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen von Impuls Mediendesign bzw. von Werbemitteln, für die Impuls Mediendesign konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Impuls Mediendesign notwendig. Dafür steht Impuls Mediendesign im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. Für alle vom Kunden gelieferten Inhalte ist vom Kunden Sorge zu tragen ob das Urheberrecht bei ihm liegt.
6. Kennzeichnung
Impuls Mediendesign ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Impuls Mediendesign und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
7. Genehmigung
Alle Leistungen von Impuls Mediendesign (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge und Farbausdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Impuls Mediendesign veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
8. Termine
Impuls Mediendesign bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Impuls Mediendesign eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Impuls Mediendesign. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Impuls Mediendesign. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Impuls Mediendesign – entbinden Impuls Mediendesign jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9. Zahlung
Die Rechnungen von Impuls Mediendesign sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Impuls Mediendesign. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Impuls Mediendesign schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Impuls Mediendesign zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Impuls Mediendesign beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Impuls Mediendesign keinerlei Haftung.
11. Haftung
Impuls Mediendesign wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Impuls Mediendesign vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Impuls Mediendesign vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von Impuls Mediendesign vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von Impuls Mediendesign für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Impuls Mediendesign ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Impuls Mediendesign nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) Impuls Mediendesign selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Impuls Mediendesign schad- und klaglos: der Kunde hat Impuls Mediendesign somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Impuls Mediendesign aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von drober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Impuls Mediendesign ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters/von Impuls Mediendesign. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Impuls Me-diendesign und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Impuls Mediendesign örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Impuls Mediendesign ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
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